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Radioaktive Isotope - Merhkosten (Fe5136.18)
- Radioaktive Isotope - Mehrkosten - Fe5136.18
1. Abweichend von Artikel 2, Punkt 9.5. der dem Vertrag zugrunde liegenden Allgemeinen
Bedingungen für die Feuerversicherung (AFB) sind Schäden durch radioaktive
Verlust oder Abhandenkommen eingebrachter Sachen, (AH435) ausgenommen Kraft- und Wasserfahrzeuge (AH435)
Abschnitt B, Z. 9, Pkt. 2. EHVB (Krankenanstalten usw.)
ist getroffen.
2. Die Versicherungssummen betragen im Rahmen der Pauschalversicherungssumme:
............... für Verlust oder Abhandenkommen
Hebebühnen (AH801.2)
sstörenden Lasten
beladen ist;
2.2. Schäden, die durch eine höhere Belastung, als die Tragfähigkeit der Hebebühne zulässt, ent-
stehen.
3. Bestehende Unfallschäden müssen vor dem Heben mit
Hinterlegung von Zulassungsschein und Kennzeichen (KFG§52) (KFG§52)
erlischt jedoch, wenn der Zulassungsbesitzer
nicht vor Ablauf eines Jahres nach der Hinterlegung den Antrag auf Ausfolgung des
Zulassungscheines und der Kennzeichentafeln gestellt oder neuerlich ihre Hinterlegung
Verkaufspreis gilt als Ersatzwert (KG1) (KG1)
Abnahme nicht hätte verwei-
gern können.
2. Ist der Versicherungsnehmer seinem Kunden gegenüber vertraglich zur Erfüllung zum
vereinbarten Preis verpflichtet, gelten als Ersatzwert
- die dem Versicherungsnehmer