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Haustechnik, Beleuchtung, Postkästen und Spielplatzeinrichtungen am (St2114.22)
STURM - Haustechnik, Beleuchtung, Postkästen und Spielplatzeinrichtungen am
Grundstück - St2114.22
Versicherungsschutz besteht für nachstehende, nach den Regeln der Technik errichtete und mit
dem Bo
Verpuffungsschäden an und durch Kachelöfen (Fe3021.12)
FEUER - Verpuffungsschäden an und durch Kachelöfen - Fe3021.12
Schäden an Kachelöfen oder Schäden durch Kachelöfen an den in diesem Versicherungsvertrag
versicherten Sachen (Gebäude, kfm. techn. Bet
GP-G-98 (GP-G-98)
GEWERBE-PLUS-GLASVERSICHERUNG (GP-G-98)
1. Prämienfreie Zusatzdeckungen und Erweiterungen des
Versicherungsschutzes in der Glasversicherung
1.1. WIEDERANBRINGUNG VON HI
Besondere Bedingung für die Versicherung von elektronisch gesteuertenMaschinen/Anlagen (MB61-03)
MASCHINENBRUCH - Besondere Bedingung für die Versicherung von
elektronisch gesteuerten Maschinen/Anlagen - MB61-03
In Abweichung von Artikel 2(1) Pkt. 2 sowie in Ergänzung zu Art. 1(4) und Art. 2(3)
Bewachte Garderoben (AH463) (AH463)
ALLGEMEINE HAFTPLFICHT BESONDERE BEDINGUNG AH463
BEWACHTE GARDEROBEN
1. Die nachstehenden Bestimmungen gelten nur für solche Sachen, die der Versicherungsnehmer od