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Revision von Wasserturbinenanlagen-Anlagen und Speicherpumpen (MB47.3-03)
dann über die zu treffenden Maßnahmen entscheiden
können. Verletzt der Versicherungsnehmer diese Obliegenheit so ist der Versicherer nach Maßgabe
des § 6 VersVG von der Entschädigungspflicht frei.
6. Wird
Reine Vermögensschäden Bau (AH3861.13)
entstammende Teilgewerbe gemäß § 99 Abs. 7
GewO - AH3861.13
1. Die jeweils dem Vertrag zugrundeliegenden AHVB/EHVB finden Anwendung.
2. Reine Vermögensschäden sind abweichend von Art. 1 AHVB m
Regen-, Schnee- und Schmelzwasser (St816)
Risiko mitversichert. Nicht versichert gelten Kosten für das Abräumen von Schnee und Eis.
5. Obliegenheiten
In Ergänzung zu Artikel 5 der AStB ist der Versicherungsnehmer verpflichtet, die versicherten
OÖV-Familienunfallversicherung - Single & Kind 100/0/100 (UN1006.15)
angeführten Versicherungssummen mitversichert.
Gemäß Artikel 8, Pkt. 3 der dem Vertrag zugrunde liegenden AUVB werden im Todesfall für die
versicherten Kinder bis zur Vollendung des 15. Lebensjahres im
Glas-Pauschalversicherung für die Wirtschaftsgebäude (AHoG-02)
sämtliche Innen- und Außenverglasungen (auch solche aus Kunststoff und Lichtkuppeln)
aller zur Liegenschaft gehörenden Gebäude mit Ausnahme des Wohngebäudes/der Wohngebäude und der in
den Punkten 3.