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Allgemeine Bedingungen für den Keine-Sorgen-Schutzengel (ABKSS2015)
ALLGEMEINE BEDINGUNGEN FÜR DEN KEINE-SORGEN-SCHUTZENGEL
(ABKSS2015)
Geltungsbereich
Die ABKSS gelten als Allgemeiner Teil jener Keine-Sorgen-Schutzengelsparten, die auf die Geltung
der ABKSS beson
Allgemeine Bedingungen für die Kaskoversicherungvon Wassersportfahrzeugen (AWK2015)
ALLGEMEINE BEDINGUNGEN FÜR DIE KASKOVERSICHERUNG
VON WASSERSPORTFAHRZEUGEN 2015 (AWK 2015)
Verweise auf gesetzliche Bestimmungen:
Gesetzesstellen des Versicherungsvertragsgesetzes (VersVG), die in
Besondere Erklärungen und Hinweise für die Lebensversicherung (Stand 04.05.2017) (AGBLV.2017)
I. ALLGEMEINES
Sprachliche Gleichbehandlung: Soweit personenbezogene Bezeichnungen nur in männlicher Form
angeführt sind, beziehen sie sich auf Frauen und Männer in gleicher Weise.
1. Vertragsinh
Besondere Bedingung für den Schutzengel Senioren-Hilfe (AS1100.13) (AS1100.13)
BESONDERE BEDINGUNG FÜR DEN
KEINE-SORGEN-SCHUTZENGEL SENIOREN-HILFE (AS1100.13)
Allgemeiner Teil
Auf diese Versicherungssparte finden die Bestimmungen der Allgemeinen Bedingungen für
Produktinformationsblatt Kfz-Kaskoversicherung (PIBKA.2020)
Wichtiger Hinweis
Um welche Art von Versicherung handelt es sich?
Was ist versichert? Was ist nicht versichert?
✔ Brand und Explosion ✘
✔
✔
✘
✔
✘
✔
✘ die durch den Einflus