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Ausschluss der persönlichen Schadenersatzpflicht der Lehrer, Erzieher (AH455.2) (AH455.2)
ALLGEMEINE HAFTPFLICHT - SCHULEN, KINDERGÄRTEN, HORTE UND HEIME;
AUSSCHLUSS DER PERSÖNLICHEN SCHADENERSATZPFLICHT - AH455.2
Abweichend von A 1 EHVB ist die persönliche Schadenersatzpflicht der Lehre
Betriebsmittel von Gasturbinen und Gasturboanlagen (MB54-03)
MASCHINENBRUCH - Betriebsmittel von Gasturbinen und Gasturboanlagen -
MB54-03
Der Versicherungsschutz erstreckt sich nicht auf Schäden, die eingetreten sind durch die
Nichteinhaltung der von der Erz
Außenversicherung (ImG025.19)
GEWERBE - Außenversicherung - ImG025.19
Bis zu der auf der Polizze angeführten Versicherungssumme für Außenversicherung gelten Vorräte
sowie kaufmännische und technische Betriebseinrichtungen auf er
Bergwerke (Ausschluß von Bodensenkungen und Verbrüchen) (AH406) (AH406)
ALLGEMEINE HAFTPFLICHT BESONDERE BEDINGUNG AH406
BERGWERKE
Der Versicherungsschutz bezieht sich nicht auf Schadenersatzverpflichtungen aus Schäden durch Boden-
se
Brandschäden an Trocken- u. sonstigen Erhitzungsanlagen (Fe2011.16)
Vertrag zugrunde liegenden AFB sind Brandschäden an
Trocken- und sonstigen Erhitzungsanlagen und deren Inhalt auch dann zu ersetzen, wenn der
Brand innerhalb der Anlagen ausbricht.
Oberösterreichische