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Besondere Bedingung für die Versicherung von elektronischgesteuerten Maschinen/Anlagen (MB4061.12)
MASCHINENBRUCH - Besondere Bedingung für die Versicherung von
elektronisch gesteuerten Maschinen/Anlagen - MB4061.12
In Abweichung von Artikel 2(1) Pkt. 2 sowie in Ergänzung zu Art. 1(4) und Art. 2(
Bewachte Garderoben (AH362) (AH362)
ALLGEMEINE HAFTPLFICHT BESONDERE BEDINGUNG AH362
BEWACHTE GARDEROBEN
1. Die nachstehenden Bestimmungen gelten nur für solche Sachen, die der Versicherungsnehmer od
F905 (F905)
Bau- und/oder Montagearbeiten auf dem Versicherungsgrundstück von den ausführenden Hand-
werkern, deren Angestellten oder Arbeitern Sicherheitsvorschriften wider Wissen und Willen des Ver-
sicherungsnehmers
Besondere Bedingung für die Versicherung von elektronischgesteuerten Maschinen/Anlagen (MB4061.12.18)
MASCHINENBRUCH - Besondere Bedingung für die Versicherung von
elektronisch gesteuerten Maschinen/Anlagen - MB4061.12.18
In Abweichung von Artikel 2 (1) Pkt. 2 sowie in Ergänzung zu Artikel 1 (4) und
Grabungsmeldung (AH3862.17)
ALLGEMEINE HAFTPFLICHT - Grabungsmeldung - AH3862.17
1. Bei Schäden an unterirdischen Anlagen (wie Elektrizitäts-, Gas-, Wasserleitungen, Fern-
meldekabel Kanäle und dgl.) wird sich der Ve