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Allg. Bedingungen f.d.Fahrzeug-Kollisionskasko-Versicherung (KKB1993) (KKB1993)
Haarwild auf Straßen mit öffent-
lichem Verkehr;
1.5 durch mut- oder böswillige Handlungen betriebsfremder Personen;
1.6 darüber hinaus durch Unfall, das ist ein unmittelbar von außen
Allg. Bedingungen f.d.Fahrzeug-Kollisionskasko-Versicherung (KKB1993) (KKB93)
Haarwild auf Straßen mit öffent-
lichem Verkehr;
1.5 durch mut- oder böswillige Handlungen betriebsfremder Personen;
1.6 darüber hinaus durch Unfall, das ist ein unmittelbar von außen
Fotovoltaikanlagen und freistehende Solaranlagen (St2100.16)
vereinbarten und auf der Polizze angegebenen Größe mitversichert.
Ist im Schadenfall die tatsächlich vorhandene Fläche größer als die in der Polizze angegebene
Fläche, dann erlischt der Unterversicherungsverzicht
Solarthermieanlagen (St121)
nur dann, wenn dies auf der Polizze besonders vereinbart ist. Ist im
Schadenfall die tatsächlich vorhandene Fläche der am Grundstück befindlichen
Solarthermieanlagen größer als die in der Polizze angegebene
Genesungsbeitrag (U825.5)
lles mehr als
14 Tage ununterbrochen in einem Spital in medizinisch notwendiger stationärer Heilbehandlung befindet.
Der Genesungsbeitrag wird für jeden Unfall einmal geleistet.
Als Spital gelten