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Zugmaschinen und selbstfahrende Arbeitsmaschinen mit Erstrisiko-Neuwertvereinbarung (F825)
die durch Überlastung strom-
führender Leitungen entstehen und keinen Brand im Sinne der AFB darstellen).
Verschleißschäden und Abnützungsschäden bleiben vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.
Rechtsanwälte, Verteidiger in Strafsachen (VH005) (VH005)
Vorläufiger Verwalter (§ 84 AO), Liquidator, Zwangsverwalter,
Hausverwalter und durch das Gericht bestellte Geschäftsführer (§ 15 a GmbHG).
2. Die Prämienberechnungsgrundlage ist der Jahresumsatz des Ve
Notare (VH006) (VH006)
Vorläufiger Verwalter (§ 84 AO),
Liquidator, Zwangsverwalter, Hausverwalter und durch das Gericht bestellte Geschäftsführer
(§ 15 a GmbHG), ferner die Parteienvertretung in Strafsachen und bürgerlichen
Wartungs-(Maintenance-)Haftung (Extended Maintenance) (MMB49-12)
Ursache
während der Versicherungsdauer für die Bau-/Montagearbeiten sowie des Probebetriebes vor
Ausstellung der Abnahmebescheinigung für den beschädigten oder verlorenen Teil am
Versicherungsort gesetzt
ImRecht Verein (RS3005.15)
(Artikel 19.2.3. ARB).
1.4. Rechtsschutz für Vorsatzdelikte (Artikel 19.2.4. und 19.3.3.2. ARB).
2. Anstelle des Betriebsinhabers tritt der Vereinsobmann.
3. Der Beratungs-Rechtsschutz gemäß Artikel 20.1