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Gebrauchsgegenstände (ImG021.13)
ng nicht Entschädigung
erlangt werden kann. Dies gilt auch für den Fall, dass aus einem solchen Vertrag aus einem vom
Versicherungsnehmer zu vertretenden Umstand kein Versicherungsschutz gegeben ist.
Freist. Wohnhaus/Vorhandensein von Brandmauer(n)/Feuermauer(n) (Fe2820.16)
genannten Voraussetzung bzw. Bedingung stellt eine Gefahrenerhöhung im Sinne
des Art. 2 der dem Vertrag zugrunde liegenden ABS dar, und ist dem Versicherer unverzüglich
anzuzeigen.
Aufgrund Wegfalls der
Solarthermieanlagen (Fe1131.19)
n Anlagenteilen und Installationen mitversichert.
In Abänderung des Artikel 2, Punkt 5 der dem Vertrag zugrunde liegenden AFB sind auch Schäden
durch Überspannung oder Induktion infolge Blitzschlags
Einrichtung und Inhalt im Rohbau (St1139.21)
Inhalt im Rohbau - St1139.15
Einrichtung und Inhalt im Rohbau gelten gemäß Artikel 3 Punkt 1 der dem Vertrag zugrunde
liegenden AStB bis zu der auf der Polizze angeführten Versicherungssumme auf erstes Risiko
Waschbecken, Natur- und Kunststeinplatten (DH1505.21)
Waschbecken, Natur- und Kunststeinplatten - DH1505.21
Ergänzend zu Artikel 2 Punkt 5.1. der dem Vertrag zugrunde liegenden ABHD sind Bruchschäden
an Waschbecken, Natur- und Kunststeinplatten von Küchen-