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GP-TBUZ-95 (GP-TBUZ-95)
Vereinbarungen in der
Feuer-Betriebsunterbrechungs-Zusatzversicherung (EV0.1) durch auf dem Versicherungsgrundstück be-
findliche radioaktive Isotope entstehen - insbesondere auch durch radioaktive Verunreinigung
Entsorgungskosten, Sonderabfall (CS4014.12)
und/oder Behandlung werden seiner Verbindung mit anderen Sachen (ausgenommen radioaktive
Isotope) auf Grund des Abfallwirtschaftsgesetzes (AWG), BGBI. 325/90 in der Fassung BGBI.
155/94, oder des Wasserrec
Entsorgungskosten (Sonderabfall) mit Erdreich (CD4014.12)
und/oder Behandlung werden seiner Verbindung mit anderen Sachen (ausgenommen radioaktive
Isotope) auf Grund des Abfallwirtschaftsgesetzes (AWG), BGBI. 325/90 in der Fassung BGBI.
155/94, oder des Wasserrec
Innere Unruhen, böswillige Beschädigung (EC1001.21)
Obliegenheit der Schadenmeldepflicht gemäß Artikel 7 der AECB wird im Besonderen
verwiesen. Schäden aufgrund von böswilliger Beschädigung und Vandalismus sind dabei
unverzüglich bei der Sicherheitsbehörde
Firmen-Rechtsschutz mit allgemeinem Vertrags-Rechtsschutz für den Betriebsbereich (RS825.24)
tatsächlichen oder be-
haupteten Gesamtansprüche des Versicherungsnehmers oder seines Gegners aufgrund
desselben Versicherungsfalles die in der Polizze vereinbarte Streitwertgrenze nicht