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Feuerversicherung von KFZ zum Neuwert (F74.1) (F74.1)
der Listenpreis eines gleichwertigen
Fahrzeuges in serienmäßiger Ausstattung herangezogen.
Die Grundlage der Prämienberechnung bilden die Versicherungssummen der versicherten
Kraftfahrzeuge.
2. Die E
Patentanwälte (VH002) (VH002)
durch Staatsgewalt, Dritte
oder den Versicherungsnehmer verhindert wird.
3. Die Prämienberechnungsgrundlage ist der Jahresumsatz des Versicherungsnehmers. Als
Umsatz im Sinn dieser Bestimmung
Fahrzeuge, selbstf. Arbeitsmasch. ohne Kennz. Vollwert, Verkehrswert (Fe3016.12)
jeweils ohne
behördliches Kennzeichen" am Versicherungsort ist gemäß Art 1.2.1. der dem Vertrag zugrunde
liegenden Besonderen Bedingung Fe3022, der Betriebseinrichtung zugehörig und deren
Versicherungswert [...] ausgewiesen und versichert ist, gilt diese auch außerhalb des
Versicherungsortes bzw. des Versicherungsgrundstückes im nachstehend definierten örtlichen
Geltungsbereich in ruhendem oder fahrendem Zustand [...] ausgeschlossen.
Örtlicher Geltungsbereich:
Europa im geografischen Sinn außerhalb des Versicherungsgrundstückes.
Versicherungsschutz wird nicht gewährt für:
- Schäden, die bei Beteiligung an Fahrtve
Allgemeine Geschäftsbedingungen (Stand 01.07.2022) (AGB.2022)
dem gewählten Tarif bzw. den gewählten Tarifen und
der jeweiligen Sparte entsprechen, zugrunde.
Die Vertragsgrundlagen, die im Zuge der Vertragsanbahnung vorgelegt wurden oder
deren Einsicht angeboten wurde [...] zurückzuzahlen. Bei Vertragsauflösung während des ersten Jahres sind 65 % der
Bemessungsgrundlage zurückzuzahlen.
Bemessungsgrundlage ist die bei Vertragsbeginn für den jeweiligen Vertrag ver-
einbarte Jah [...] Jahren
sind 65 60 55 50 45 40 35 30 25 0 % der Bemessungsgrundlage
2
von 14 Tagen, bei Lebensversicherungen innerhalb von 30 Tagen, ohne Anga-
be von Gründen in geschriebener Form (z.B. Brief, Fax, E-Mail)
Allgemeine Geschäftsbedingungen (Stand 01.06.2021) (AGB.2021)
dem gewählten Tarif bzw. den gewählten Tarifen und
der jeweiligen Sparte entsprechen, zugrunde.
Die Vertragsgrundlagen, die im Zuge der Vertragsanbahnung vorgelegt wurden oder
deren Einsicht angeboten wurde [...] zurückzuzahlen. Bei Vertragsauflösung während des ersten Jahres sind 65 % der
Bemessungsgrundlage zurückzuzahlen.
Bemessungsgrundlage ist die bei Vertragsbeginn für den jeweiligen Vertrag ver-
einbarte Jah [...] Jahren
sind 65 60 55 50 45 40 35 30 25 0 % der Bemessungsgrundlage
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von 14 Tagen, bei Lebensversicherungen innerhalb von 30 Tagen, ohne Anga-
be von Gründen in geschriebener Form (z.B. Brief, Fax, E-Mail)