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Reserve (F816a) (F816a)
liches Inventar, Erntefrüchte, Viehbestand
und Vorräte gilt jedoch eine Begrenzung von 50 % anstelle von 1/3.
Die Reserve gilt auch für versehentlich nicht in der Polizze aufgenommene Objekte
Schäden durch bestimmungswidriges Austreten glühendflüssiger Schmelzmassen (FBU16) (FBU16)
Sinne des Art. 1 (2) AFBUB gehören:
a) Schäden im Inneren des Behältnisses und an der Durchbruchstelle selbst.
b) Schäden an den Schmelzmassen selbst.
2. Wird der Betrieb infolge eines
PKW und PKW-Anhänger auf dem Grundstück (Fe2130.18)
- PKW und PKW-Anhänger am Grundstück- Fe2130.18
Schäden an auf dem Versicherungsgrundstück abgestellten PKW und PKW-Anhängern des
Versicherungsnehmers durch Brand, Blitzschlag und Explosion gelten bis
Kaufpreisklausel (KA1031.13)
gültigen Fassung
innerhalb von 12 Monaten ab erstmaliger Zulassung unter Vorlage der Originalrechnung anstelle
des Wiederbeschaffungswertes 100 % des Kaufpreises, den der Versicherungsnehmer für das
Fahrzeug
Kfz und Anhänger ruhend in Garagen (St1143.15)
Sturm - Kraftfahrzeuge und PKW-Anhänger in Garagen - St1143.15
Schäden an, in Garagen abgestellten Kraftfahrzeugen und PKW-Anhängern des
Versicherungsnehmers gelten bis zur Höhe der vereinbarten und