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Radioaktive Isotope - Merhkosten (Fe1136.15)
- Radioaktive Isotope - Mehrkosten - Fe1136.15
1. Abweichend von Artikel 2, Punkt 9.5. der dem Vertrag zugrunde liegenden Allgemeinen
Bedingungen für die Feuerversicherung (AFB) sind Schäden durch radioaktive
Eingestellte Tiere (AH5811.16)
Versicherungsschutz bezieht sich abweichend von Art. 1 Punkt 2.2 sowie Art. 7 Punkt 10
der dem Vertrag zugrunde liegenden AHVB auch auf Schadenersatzverpflichtungen aus
2.1. Verlust oder Abhandenkommen
Gebrauchsgegenstände (ImG021.13)
ng nicht Entschädigung
erlangt werden kann. Dies gilt auch für den Fall, dass aus einem solchen Vertrag aus einem vom
Versicherungsnehmer zu vertretenden Umstand kein Versicherungsschutz gegeben ist.
Einrichtung und Inhalt im Rohbau (St1139.21)
Inhalt im Rohbau - St1139.15
Einrichtung und Inhalt im Rohbau gelten gemäß Artikel 3 Punkt 1 der dem Vertrag zugrunde
liegenden AStB bis zu der auf der Polizze angeführten Versicherungssumme auf erstes Risiko
Kosten des Aufgebotsverfahrens (TIG004.13)
abhanden gekommenen Sparbüchern und Wertpapieren muss die Sperre von Auszahlungen
unverzüglich beantragt und das gerichtliche Kraftloserklärungsverfahren (Aufgebotsverfahren)
unverzüglich eingeleitet werden