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EINBRUCHDIEBSTAHL – Fahrzeuge aller Art, selbstfahrende Arbeitsmaschinen und Anhänger als Handelswaren zum Vollwert in Gebäuden am Versicherungsort zum Wiederbeschaffungswert – ED3034.19 (ED3034.19)
Art und Anhänger als Handelswaren am
Versicherungsort im Gebäude ist gemäß Art 1.3. der dem Vertrag zugrunde liegenden Besonderen
Bedingung ED3022, den Waren und Vorräten zugehörig und deren Versicherungswert
Besondere Bedingungen für Reiselagerversicherungen (TRRL-08)
Taschen- und Armbanduhren
aus Edelmetallen einschließlich Verpackung und Behältnisse.
2. Versicherungsgrundlage
Grundlage der Versicherung sind - soweit in diesen Bedingungen nichts anderes bestimmt ist
- die
ImOrt komplett (IO001)
Entscheidung.
3.2.3. Ist für die Durchsetzung der Schadenersatzansprüche des Gemeindefunktionärs auf Grund
gesetzlicher Bestimmungen ausländisches Recht anzuwenden, erstreckt sich der Versicherungsschutz
Kombinierter Rechtsschutz für ImRecht Privat (RS241)
Rechtsschutz für Vorsatzdelikte (Artikel 19.2.4. und 19.3.3.2. ARB).
1.10.Rechtsschutz für Grundstückseigentum und Miete laut Vereinbarung (Artikel 24 ARB).
1.11.Daten-Rechtsschutz für den Privatbereich
Versicherung von Entsorgungskosten(einschließlich Erdreich) (F196)
und/oder Behandlung wegen seiner Verbindung mit anderen Sachen (ausgenommen
radioaktive Sachen) auf Grund des Abfallwirtschaftsgesetzes (AWG), BGBl. 325/90 in der Fassung
BGBl. 155/94, oder des Wasserrec