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Veranstalterhaftpflicht (AH459.3) (AH459.3)
ALLGEMEINE HAFTPFLICHT - Veranstalter - AH459.3
1. Der Versicherungsschutz bezieht sich im Rahmen des Deckungsumfanges der AHVB sowie des
Abschnittes A 1 und A 3 EHVB auf Schadenersatzverpflic
VersVG§39 (VersVG§39)
§ 39 (1) Wird eine Folgeprämie nicht rechtzeitig gezahlt, so kann der Versicherer dem Versiche-
rungsnehmer auf dessen Kosten schriftlich eine Zahlungsfrist von mindestens zwei Wochen bestimmen;
z
Brandschutzbeauftragter (Fe3105.13)
FEUER - Brandschutzbeauftragter - Fe3105
Es gilt vereinbart, dass für die versicherte Betriebsanlage für die gesamte Vertragsdauer eine
geeignete Person als Brandschutzbeauftragter bestellt ist. Für
Sonnensegel am Gebäude/Grundstück (St1142.15)
STURM - Sonnensegel - St1142.15
Versicherungsschutz besteht für ein Sonnensegel samt Windwächter, Antriebsmotor,
Befestigungsmasten samt Fundamenten und sonstigem Zubehör, wenn diese nach den Regeln
Unfallrente lebenslang (UN1026.16)
UNFALL - Unfallrente lebenslang - UN1026.16
Abweichend von Artikel 7 (Dauernde Invalidität) der dem Vertrag zugrunde liegenden AUVB wird
folgendes vereinbart:
Führt der Unfall zu einer Dauerinvalid