Suche
Hebebühnen (AH801.3) (AH801.3)
törenden Lasten
beladen ist;
2.2. Schäden, die durch eine höhere Belastung, als die Tragfähigkeit der Hebebühne zulässt, ent-
stehen.
3. Bestehende Unfallschäden müssen vor dem Heben
Verlust oder Abhandenkommen eingebrachter Sachen, (AH336) ausgenommen Kraft- und Wasserfahrzeuge (AH336)
B, Z. 10, Pkt. 3. EHVB (Krankenanstalten usw.)
ist getroffen.
2. Die Versicherungssummen betragen im Rahmen der Pauschalversicherungssumme:
S ............. für Verlust oder Abhandenkommen
Reserve (F816a) (F816a)
Polizze aufgenommene Objekte. Die Entschädi-
gungsleistung bleibt mit 1/3 des Ersatzwertes - zum beantragten Versicherungstext - der einzelnen
Objekte begrenzt. Diese Begrenzung gilt nicht für Objekte
Nachbesserungsbegleitschäden (AH813.3)
en beschädigt werden müssen, ursprünglich vom Versicherungsnehmer
selbst (oder in seinem Auftrag oder für seine Rechnung von Dritten) angebracht, eingebaut
oder verlegt worden sind.
3.
Schwimmbad-Absorberanlagen (LW1122.15)
LEITUNGSWASSER - Schwimmbad-Absorberanlagen - LW1122.15
Abweichend von Artikel 2 Punkt 7 der dem Vertrag zugrunde liegenden AWB sind Schäden durch,
mit den Gebäuden fest verbundene, wasserführende Abso