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Indirekte Blitzschäden - Alarmierungsanlagen (Fe3028.15)
Indirekte Blitzschäden Alarmierungsanlagen - Fe3028.15
In Abänderung des Art. 2, Pkt. 5 der dem Vertrag zugrunde liegenden AFB sind Schäden durch
Überspannung oder Induktion infolge Blitzschlags versichert
Solarthermieanlagen (Fe1131.19)
n Anlagenteilen und Installationen mitversichert.
In Abänderung des Artikel 2, Punkt 5 der dem Vertrag zugrunde liegenden AFB sind auch Schäden
durch Überspannung oder Induktion infolge Blitzschlags
Waschbecken, Natur- und Kunststeinplatten (DH1505.21)
Waschbecken, Natur- und Kunststeinplatten - DH1505.21
Ergänzend zu Artikel 2 Punkt 5.1. der dem Vertrag zugrunde liegenden ABHD sind Bruchschäden
an Waschbecken, Natur- und Kunststeinplatten von Küchen-
Einrichtung und Inhalt im Rohbau (Fe1139.21)
Inhalt im Rohbau - Fe1139.21
Einrichtung und Inhalt im Rohbau gelten gemäß Artikel 3 Punkt 1 der dem Vertrag zugrunde
liegenden AFB bis zu der auf der Polizze angeführten Versicherungssumme auf erstes Risiko
Einrichtung und Inhalt im Rohbau (ED1139.21)
Inhalt im Rohbau - ED1139.15
Einrichtung und Inhalt im Rohbau gelten gemäß Artikel 3 Punkt 1 der dem Vertrag zugrunde
liegenden AEB bis zu der vereinbarten und auf der Polizze angeführten Versicherungssumme