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Wasserverlust (LW3014.14)
LEITUNGSWASSER - Wasserverlust - LW3014.14
Bis zur Höhe der vereinbarten und in der Polizze ausgewiesenen Versicherungssumme gilt in
Abänderung des Artikel 2 Abs. 13 der dem Vertrag zugrunde liegend
Sachverständigenkosten (ImG003.12)
GEWERBE - Sachverständigenkosten - ImG003.12
Der Versicherer übernimmt 80 % der vom Versicherungsnehmer in einem Sachverständigenver-
fahren nach Art. 9 ABS zu tragenden Kosten, maximal die in der g
Eichkosten (MB69-03)
MASCHINENBRUCH - Eichkosten - MB69-03
In teilweiser Ergänzung zu Art. 7(2) Zif. 1 der Allgemeinen Bedingungen für die Versicherung von
Maschinen, maschinellen Einrichtungen und Apparaten (AMB) ist v
Sachverständigenkosten (TIG003.13)
FEUER und EC - Sachverständigenkosten - TIG003.13
Der Versicherer übernimmt 80 % der vom Versicherungsnehmer in einem
Sachverständigenverfahren nach Art. 9 (2) c) ABS zu tragenden Kosten, maximal di
Fundamente (MB3010.13)
MASCHINENBRUCH - Fundamente - MB3010.13
In Erweiterung des Art. 1 Abs. 3 der der dem Vertrag zugrunde liegenden Allgemeinen
Bedingungen für die Versicherung von Maschinen, maschinellen Einrichtungen