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ImOrt komplett (IO001)
Welche Pflichten hat der Versicherungsnehmer zur Sicherung seines Deckungsanspruches zu beachten
(Obliegenheiten)?
3.5.1. Der Versicherungsnehmer ist verpflichtet, den Versicherer bei Geltendmachung der
Sublimits und Selbstbehalte der Besonderen Bedingung AH815.3 (Sublimit-SBH-AH815.3)
Deckungspaket AH 815.3
Den genauen Wortlaut dieser Deckungserweiterung entnehmen Sie bitte der zugrundeliegenden Besonderen Bedingungen
AH 815.3
Sofern in der
AmHof-Komfortschutz Sturmversicherung 2006 (AHoKSt-06)
Oberösterreichische eine Soforthilfe
bis zur Höhe der in der Polizze ausgewiesenen Summe auch ohne Vorliegen eines Reparaturnachweises.
Der Nachweis über die vollständige Instandsetzung der versicherten
AmHof-Superschutz Sturmversicherung 2006 (AHoSSt-06)
Oberösterreichische eine Soforthilfe
bis zur Höhe der in der Polizze ausgewiesenen Summe auch ohne Vorliegen eines Reparaturnachweises.
Der Nachweis über die vollständige Instandsetzung der versicherten
OÖV-Familienunfallversicherung - Single & Kind 100/0/100 (UN1006.15)
angeführten Versicherungssummen mitversichert.
Gemäß Artikel 8, Pkt. 3 der dem Vertrag zugrunde liegenden AUVB werden im Todesfall für die
versicherten Kinder bis zur Vollendung des 15. Lebensjahres im