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Versicherungsort (LW2100.16)
LEITUNGSWASSER - Versicherungsort - LW2100.16
In Erweiterung von Art. 4 der dem Vertrag zugrunde liegenden AWB besteht Versicherungsschutz
für bewegliche Sachen in ganz Österreich, soferne sich die
Mitversicherung nachgewiesener Kfz-Bergungskosten (KH1042.13)
KFZ-HAFTPFLICHT - Bergungskosten - KH1042.13
Versicherungsschutz besteht auch für die Kosten einer notwendigen Bergung des versicherten
Kraftfahrzeuges nach einem Unfall bis maximal EUR 1.500,--, we
Elektrische Erd- und Freileitungen (St5129.24)
STURM - Elektrische Erd- und Freileitungen - St5129.24
Elektrische Erd- und Freileitungen am Versicherungsgrundstück sind im Rahmen der
Versicherungssumme für die versicherten Gebäude bis zur Höhe d
Schlossänderungskosten (ED5011.18)
EINBRUCHDIEBSTAHL - Schlossänderungskosten - ED5011.18
Bei Einbruch in die versicherten Räumlichkeiten - ausgenommen sind vermietete, im fremden
Eigentum befindliche oder gemeinschaftlich genutzte R
Versicherung von fremden Eigentum (KG3) (KG3)
KÜHLGUT - Fremdversicherung - KG3
Wenn fremdes Eigentum versichert ist, das die Eigentümer dem Versicherungsnehmer zur
Bearbeitung oder zur Verwahrung übergeben haben, gilt die Versicherung für Rech