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Einrichtung und Inhalt im Rohbau (LW1139.21)
Inhalt im Rohbau - LW1139.15
Einrichtung und Inhalt im Rohbau gelten gemäß Artikel 3 Punkt 1 der dem Vertrag zugrunde
liegenden AWB bis zu der vereinbarten und auf der Polizze angeführten Versicherungssumme
Schwimmbad-Absorberanlagen (LW1122.15)
LEITUNGSWASSER - Schwimmbad-Absorberanlagen - LW1122.15
Abweichend von Artikel 2 Punkt 7 der dem Vertrag zugrunde liegenden AWB sind Schäden durch,
mit den Gebäuden fest verbundene, wasserführende Abso
Verlust oder Abhandenkommen eingebrachter Sachen, (AH336) ausgenommen Kraft- und Wasserfahrzeuge (AH336)
B, Z. 10, Pkt. 3. EHVB (Krankenanstalten usw.)
ist getroffen.
2. Die Versicherungssummen betragen im Rahmen der Pauschalversicherungssumme:
S ............. für Verlust oder Abhandenkommen
Hebebühnen (AH801.3) (AH801.3)
törenden Lasten
beladen ist;
2.2. Schäden, die durch eine höhere Belastung, als die Tragfähigkeit der Hebebühne zulässt, ent-
stehen.
3. Bestehende Unfallschäden müssen vor dem Heben
Nachbesserungsbegleitschäden (AH813.3)
en beschädigt werden müssen, ursprünglich vom Versicherungsnehmer
selbst (oder in seinem Auftrag oder für seine Rechnung von Dritten) angebracht, eingebaut
oder verlegt worden sind.
3.