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Einrichtung und Vorräte (ED1149.18)
Einrichtung und
Inhalt im Eigentum des Versicherungsnehmers, des Ehegatten/Lebensgefährten, des
eingetragenen Partners, der Kinder und anderer Verwandter, die im gemeinsamen Haushalt
leben.
Zu Einrichtung
Bahnen gemäß EKHG ohne Deckung des Pistenrisikos (AH444) (AH444)
vom Versicherungsnehmer organi-
sierten Pistenrettungsdienstes.
Hiefür gilt die im Versicherungsvertrag vereinbarte Pauschalversicherungssumme, höchstens jedoch
ATS 20,000.000,- (EUR 1,453.456
Bahnen gemäß EKHG ohne Deckung des Pistenrisikos (AH346) (AH346)
vom Versicherungsnehmer organi-
sierten Pistenrettungsdienstes.
Hiefür gilt die im Versicherungsvertrag vereinbarte Pauschalversicherungssumme, höchstens jedoch
S 10,000.000,--.
4. Der V
Glasversicherung: Waren und Dekorationsmaterial (G735)
Glasversicherung: Waren und Dekorationsmaterial (G735)
Der Versicherer leistet bis zu dem vereinbarten Betrag auf erstes Risiko Entschädigung auch für
Schäden an ausgestellten Waren und Dekorationsmitteln hinter
Betriebsfeuerwehr (F171)
mmando schriftlich bestätigt sein.
Die Vereinbarungen dieser Besonderen Bedingung gelten als vertraglich vereinbarte Sicherheits-
vorschriften gemäß Artikel 3 der Allgemeinen Bedingungen für die Sach