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Mietsachschäden (Feuer- u. Leitungswasser-Regreß) (AH808.1) (AH808.1)
ALLGEMEINE HAFTPFLICHT AH808.1
MIETSACHSCHÄDEN
1. Abweichend von Art 7.10.1 AHVB erstreckt sich der Versicherungsschutz auch auf die gesetzlic
Zentralschalter (F813) (F813)
FEUER F813
ZENTRALSCHALTER
Unter der Voraussetzung, daß bei allen Zugmaschinen und selbstfahrenden Arbeitsmaschi
Fahrzeuge ruhend (F128)
FEUER BESONDERE
BEDINGUNG F128
Kraftfahrzeuge in ruhendem Zustand
Kraftfahrzeuge sind nur in ruhendem Zustand und nur auf dem in der Polizze ge
Verbesserung infolge technischen Fortschrittes (M4130.2)
FEUER - Verbesserung infolge technischen Fortschrittes - (M4130.2)
Nach einem ersatzpflichtigen Sachschaden kann die Wiederherstellung der zerstörten
versicherten Sachen durch gleichartige, dem letz
Waldbrand (Fe2100.16)
FEUER - Waldbrand - Fe2100.16
Der Waldbestand ist gegen Brand und zündenden Blitzschlag bis zur Höhe der vereinbarten und
auf der Polizze angeführten Versicherungssumme auf erstes Risiko mitversiche