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Glas-Pauschalversicherung für die Wirtschaftsgebäude (AHoG-02)
sämtliche Innen- und Außenverglasungen (auch solche aus Kunststoff und Lichtkuppeln)
aller zur Liegenschaft gehörenden Gebäude mit Ausnahme des Wohngebäudes/der Wohngebäude und der in
den Punkten 3.
Glas-Pauschalversicherung für die ehemaligen Wirtschaftsgebäude (ALG-02)
sämtliche Innen- und Außenverglasungen (auch solche aus Kunststoff und Licht-
kuppeln) aller zur Liegenschaft gehörenden Gebäude mit Ausnahme des Wohngebäudes/der Wohngebäu-
de und der in den Punkten
Modell Komfortschutz Basis 500 (UN1042.16)
- UN1042.16
Für Freizeitunfälle wird Artikel 7 (Dauernde Invalidität) der dem Vertrag zugrunde liegenden AUVB
wie folgt ergänzt:
Übersteigt der gemäß Artikel 7 festgestellte Invaliditätsgrad 25 %, so
Modell Superschutz Basis 500 für Freizeitunfälle (UN1045.16)
- UN1045.16
Für Freizeitunfälle wird Artikel 7 (Dauernde Invalidität) der dem Vertrag zugrunde liegenden AUVB
wie folgt ergänzt:
Übersteigt der gemäß Artikel 7 festgestellte Invaliditätsgrad 25 %, so
ZI6 (ZI6)
Apparaten, Leitungen und Einrichtungen auftreten.
c) Als Blitzschlagschäden, für die durch vorliegende Versicherung gehaftet wird, gelten nur solche
Schäden, die an den versicherten beweglichen [...] der versicherten Wertpapiere und sonstigen Urkunden hat der Versicherungsnehmer
die Obliegenheiten, im Schadenfalle ohne Verzug das Aufgebotsverfahren zu betreiben und etwai-
ge sonstige