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Betriebsfeuerwehr (FBU171)
mmando schriftlich bestätigt sein.
Die Vereinbarungen dieser Besonderen Bedingung gelten als vertraglich vereinbarte
Sicherheitsvorschriften gemäß Artikel 3 der Allgemeinen Bedingungen für die Sachve
Nachbesserungsbegleitschäden (AH3813.12)
iten beschädigt werden müssen, ursprünglich vom Versicherungsnehmer
selbst (oder in seinem Auftrag oder für seine Rechnung von Dritten) angebracht, eingebaut
oder verlegt worden sind.
Oberö
Revision der Etagenplattenpressen (Holzindustrie) (MB47.5-03)
Der Versicherer ist vor der Untersuchung so zu benachrichtigen, dass er auf seine Kosten einen
Beauftragten zu der Untersuchung entsenden kann.
3. Verletzt der Versicherungsnehmer diese Obliegenheit so
Cross liability (AH3820.12) (AH3820.12)
bezieht sich abweichend von Art 7.6.4 AHVB nach Maßgabe des
Deckungsumfanges dieses Versicherungsvertrages auch auf Ansprüche von Gesellschaften,
an denen der Versicherungsnehmer beteiligt ist
Bauarbeiten und Festveranstaltungen (UN1057.16)
Verwandtschaft des Versicherungsnehmers stammen. Der Versicherungsnehmer, dessen
Ehepartner oder eingetragener Partner bzw. Lebensgefährte sowie dessen Kinder gelten als nicht
versichert.
2. Versichert sind