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Revision der Etagenplattenpressen (Holzindustrie) (MB47.5-03)
Der Versicherer ist vor der Untersuchung so zu benachrichtigen, dass er auf seine Kosten einen
Beauftragten zu der Untersuchung entsenden kann.
3. Verletzt der Versicherungsnehmer diese Obliegenheit so
Cross liability (AH3820.12) (AH3820.12)
bezieht sich abweichend von Art 7.6.4 AHVB nach Maßgabe des
Deckungsumfanges dieses Versicherungsvertrages auch auf Ansprüche von Gesellschaften,
an denen der Versicherungsnehmer beteiligt ist
Bruchschäden einschließlich Korrosion (LW1128.15)
wasserführenden Leitungen einschließlich
Korrosion - LW1128.15
Abweichend von Artikel 2 Punkt 2 der dem Vertrag zugrunde liegenden Allgemeinen Bedingungen
für die Leitungswasserversicherung (AWB) sind Bruchschäden
Indirekte Blitzschäden (Fe1164.15)
FEUER - Indirekte Blitzschäden - Fe1164.15
In Abänderung des Artikel 2, Punkt 5 der dem Vertrag zugrunde liegenden AFB sind auch Schäden
durch Überspannung oder Induktion infolge Blitzschlags an folgenden
Nachbesserungsbegleitschäden (AH3813.12)
iten beschädigt werden müssen, ursprünglich vom Versicherungsnehmer
selbst (oder in seinem Auftrag oder für seine Rechnung von Dritten) angebracht, eingebaut
oder verlegt worden sind.
Oberö