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F911 (F911)
FEUER BESONDERE BEDINGUNG F911
WIEDERAUFFÜLLUNG DER SUMMEN
Die um die Entschädigungsleistung verminderte Versicherungssumme erhöht si
F1190 (F1190)
EINBRUCH E7$FT
BRIEFMARKEN- ODER MÜNZENSAMMLUNGEN
Über den Bestand der zur Briefmarken- oder Münzens
Schäden an angeschlossenen Einrichtungen und Armaturen (LW1133.15)
fallen Schäden an
den an die Wasserleitung angeschlossenen Einrichtungen und/oder Armaturen, soweit deren
Erneuerung oder Reparatur im Zuge der Behebung eines Rohrgebrechens im Sinne des Artikel 1
der dem
Zuleitungsrohre außerhalb des Versicherungsgrundstückes (LW2104.16)
LEITUNGSWASSER - Zuleitungsrohre ausserhalb des Versicherungsgrundstückes -
LW2104.16
Abweichend von Art. 2 Punkt 2 und 3 der dem Vertrag zugrunde liegenden AWB sind Bruchschä-
den einschließlich de
FEUER - Solarthermieanlagen - Fe3131.19 (Fe3131.19)
FEUER - Solarthermieanlagen - Fe3131.19
Mit den Gebäuden fest verbundene und/oder am Versicherungsgrundstück freistehende Solar-
thermieanlagen mit Flach- oder Röhrenkollektoren sind samt dazugehöri