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OÖV-Familienunfallversicherung - Single & Kind 100-0-100 (UN1006.21)
angeführten Versicherungssummen mitversichert.
Gemäß Artikel 8, Pkt. 3 der dem Vertrag zugrunde liegenden AUVB werden im Todesfall für die
versicherten Kinder bis zur Vollendung des 15. Lebensjahres im
Single & Kind - Unfallversicherung (UN1001.21)
angeführten Versicherungssummen mitversichert.
Gemäß Artikel 8, Pkt. 3 der dem Vertrag zugrunde liegenden AUVB werden im Todesfall für die
versicherten Kinder bis zur Vollendung des 15. Lebensjahres im
Single & Kind - Unfallversicherung (UN1001.15)
angeführten Versicherungssummen mitversichert.
Gemäß Artikel 8, Pkt. 3 der dem Vertrag zugrunde liegenden AUVB werden im Todesfall für die
versicherten Kinder bis zur Vollendung des 15. Lebensjahres im
Versicherungsbedingungen der Zusatzversicherung für Rentenzahlung bei bestimmten schweren Krankheiten und bei vollständiger und dauerhafter Erwerbsunfähigkeit - 1996 E (VBKSZR96E)
tatsächlich Zugang zu dem
anderen Beruf auf dem Arbeitsmarkt hat, spielt bei der Entscheidung über das Vorliegen einer
vollständigen und dauerhaften Erwerbsunfähigkeit keine Rolle.
Eine Bescheinigung über die
VBKSZ96 (VBKSZ96)
tatsächlich Zugang zu dem anderen
Beruf auf dem Arbeitsmarkt hat, spielt bei der Entscheidung über das Vorliegen einer vollständigen
und dauerhaften Erwerbsunfähigkeit keine Rolle.
Eine Bescheinigung über die