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Rechtsschutz für Gemeinden (RS818.1)
Bedingung für die Rechtsschutz-Versicherung (ERB) in der jeweils zum Zeitpunkt des
Vertragsabschlusses geltenden Fassung geleistet.
2. Abweichend von Artikel 19.1.3. ARB erstreckt sich der V
Gemeinderechtsschutz (RS3003.15)
nur für die vereinbarten und auf der Polizze angeführten
Rechtsschutzbausteine und gemäß der dem Vertrag zugrunde liegenden Allgemeinen Bedingungen für die
Rechtsschutz-Versicherung (ARB) in folgendem
Indirekte Blitzschäden - Var. 3 inkl. Aussenanlagen und Bürogeräte (Fe3003.15)
Blitzschäden, inkl. Aussenanlagen und Bürogeräte - Fe3003.15
In Abänderung des Art. 2.5 der dem Vertrag zugrunde liegenden AFB sind Schäden durch Über-
spannung oder Induktion infolge Blitzschlags mit
EINBRUCHDIEBSTAHL - Fahrzeuge aller Art, selbstfahrende Arbeitsmaschinen und Anhänger jeweils ohne behördlichem Kennzeichen zum Vollwert in Gebäuden am Versicherungsort zum Verkehrswert - ED3031.19 (ED3031.19)
Arbeitsmaschinen, Bagger, Zugmaschinen,
Tieflader) am Versicherungsort ist gemäß Art 1.2.1. der dem Vertrag zugrunde liegenden
Besonderen Bedingung ED3022, der Betriebseinrichtung zugehörig und deren Vers
LW-Pachträumlichkeiten A (LW3005.19)
mlichkeiten, sind in der Versicherungssumme für Betriebseinrichtungen gemäß Art.
1.2.1. der dem Vertrag zugrunde liegenden Besonderen Bedingung LW3015
Wasserleitungsinstallationen, das sind alle Wasserver-