Suche
Ausschluß der persönlichen Schadenersatzpflicht der Lehrer, (AH455) Erzieher oder Aufsichtspersonen (AH455)
n vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.
Diese Bestimmung gilt für
o sämtliche Lehrer, Erzieher oder Aufsichtspersonen;
o folgende namentlich angeführte Personen:
Hinweis:
Zutreffendes ist
Ausschluß der persönlichen Schadenersatzpflicht der (AH343) angestellten Ärzte (AH343)
EHVB findet keine Anwendung.
2. Die Bestimmungen gemäß Pkt. 1. gelten für
o sämtliche angestellten Ärzte;
o folgende namentlich angeführten Ärzte:
Hinweis:
Pkt. 2.: Zutreffendes ist
Einschränkung der persönlichen Schadenersatzpflicht der (AH342) angestellten Ärzte (AH342)
Versicherungsschutz ausgeschlossen.
2. Die Bestimmungen gemäß Pkt. 1. gelten für
o sämtliche angestellten Ärzte;
o folgende namentlich angeführten Ärzte:
Hinweis:
Pkt. 2.: Zutreffendes ist
Sicherheitstüre gemäß ÖNORM B5338 (DH1411.15)
HAUSHALT - Sicherheitstür gemäß Ö-Norm B5338 - DH1411.15
Sämtliche in die Wohnung, in das Haus führende Türen (ausgenommen Balkon- oder
Terrassentüre) sind gemäß Ö-Norm B5338, Klasse 3 ausgeführt. Im
SI3 (SI3)
unverzüglich beheben zu lassen.
IV. Elektrostatische Aufladung
Für Maschinen und Einrichtungen, bei deren Betrieb statische Elektrizität entstehen kann, sind ent-
sprechende Erdungs- bzw. andere wirksame [...] Comit�B�e Europ�B�een des Assurances, richten.
Gefahrenklasse 1
Brennbare Gase
F e s t e S t o f f e , die äußerst leicht entzündlich sind und äußerst rasch abbrennen.
Beispiele: Asphaltlack, [...] Grad Celsius
Beispiele: Benzin, Spiritus, Benzol, Äther, Aceton.
Gefahrenklasse 2
F e s t e S t o f f e , die leicht entzündlich sind u n d rasch abbrennen.
Beispiele: Holzwolle, künstliche