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Sicherungen in nicht ständig bewohnten Gebäuden (H33.1)
H33.1
SICHERUNGEN IN NICHT STÄNDIG BEWOHNTEN GEBÄUDEN
Zu Art. 4 Pkt. 1.3. der ABH sind nachstehende Sicherungen vereinbart:
Wohnungstüren, bei
Teilwertklausel (F63) (F63)
BESONDERE BEDINGUNG F63
TEILWERTKLAUSEL
Soweit bei der Versicherung von Gebäuden der Versicherungsschutz nur für bestimmte Baubestandteile
(Teilwert) vereinbart ist, erstreckt [...] le, die sich oberhalb der Decke des obersten Stockwerkes befinden, ohne diese Dek-
ke bzw. bei Gebäuden ohne Deckeneinbau von jener Höhenlage aufwärts, bei welcher die Dachkonstruk-
tion beginnt.
Besondere Bedingung 3.1 für die Feuerversicherung (F-3.1)
icherung von
Gebäuden und Einrichtungen soweit sie industriell oder gewerblich genutzt sind oder Wohn- und
Bürozwecken dienen) gilt vereinbart, dass bei den dem Betrieb dienenden Gebäuden sowie auch
bei [...] el
In einem eventuellen Brandschaden gilt bei Gebäuden ein Restwert, soweit er nicht mehr als 10%
des Ersatzwertes des vom Schaden betroffenen Gebäudes beträgt, als verloren.
Voraussetzung ist, daß die [...] Mehraufwand
Anläßlich eines versicherten Schadenfalles behördlich vorgeschriebener Verbesserungen an
Gebäuden und/oder technisch-kaufmännischen Betriebseinrichtungen sind, soferne der
Verwendungszweck der
Sonderbedingungen für die Neuwertversicherung (NZ)
bisherigen St e lle
gesichert ist.
Hierbei genügt es, wenn für zerstörte oder beschädigte Gebäude wieder Gebäude und für
zerstörte oder beschädigte Einrichtungen wieder Einrichtungen hergestellt bzw . [...] NZ
Sonderbedingungen für die
Neuwertversicherung
von Gebäuden und Einrichtungen, die weder industriellen,
noch gewerblichen, noch landwirtschaftlichen Zwecken [...] dienen
Soweit weder industriellen, noch gewerblichen, noch landwirtschaftlichen Zwecken dienende
Gebäude oder Einrichtungen zum Neuwert versichert sind, gelten folgende Abweichungen von
den der Versicherung
Wohnobjektversicherung ZuHaus (WO-2015)
angeführten Umfang
Versicherungsschutz besteht.
1. Versicherte Gebäude
1.1. Als Wohngebäude und/oder sonstige zivile Gebäude gelten:
1.1.1. alle Gebäude im engeren Sinn, das sind alle Bauwerke, die durch räumliche [...] bereitungsanlagen,
- Aufzüge.
1.6. Versichertes Gebäudezubehör
Soweit im Eigentum des Gebäudeeigentümers befindlich, ist auch folgendes Gebäudezubehör
mitversichert:
- fest eingebaute Trennungswände, [...] tück.
1.2. Nicht als Gebäude gelten:
1.2.1. Schwimmbäder mit Überdachungen samt den für den Betrieb erforderlichen technischen
Einrichtungen außerhalb von versicherten Gebäuden, bauliche Anlagen ohne