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VBKSZ96 (VBKSZ96)
noch nicht vollendet hat, voll
arbeitsfähig ist und nicht in ärztlicher Behandlung oder Kontrolle steht und
- die Versicherungsbedingungen keine Einschränkungen oder Ausschlüsse (§§ 8 und 9) vorsehen. [...] wird.
Als Fluggast gilt, wer weder mit dem Betrieb des Luftfahrzeuges in ursächlichem Zusammenhang steht
oder Besatzungsmitglied ist, noch mittels des Luftfahrzeuges eine berufliche Betätigung ausübt.
[...] tarifliche Deckungsrückstellung bezahlen wir, wenn der Versicherungsfall in ursächlichem Zu-
sammenhang steht mit
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- kriegerischen Ereignissen, in die Österreich verwickelt wird, oder nuklearen Katastrophen
Versicherungsbedingungen der Zusatzversicherung für Kapitalzahlung bei bestimmten schweren Krankheiten und bei vollständiger und dauerhafter Erwerbsunfähigkeit - 1996 E (VBKSZ96E)
noch nicht vollendet hat, voll
arbeitsfähig ist und nicht in ärztlicher Behandlung oder Kontrolle steht und
- die Versicherungsbedingungen keine Einschränkungen oder Ausschlüsse (§§ 8 und 9) vorsehen. [...] wird.
Als Fluggast gilt, wer weder mit dem Betrieb des Luftfahrzeuges in ursächlichem Zusammenhang steht
oder Besatzungsmitglied ist, noch mittels des Luftfahrzeuges eine berufliche Betätigung ausübt.
[...] tarifliche Deckungsrückstellung bezahlen wir, wenn der Versicherungsfall in ursächlichem Zu-
sammenhang steht mit
- kriegerischen Ereignissen, in die Österreich verwickelt wird, oder nuklearen Katastrophen
Allgemeine Bedingungen zur Versicherung von Anlagen zur Gewinnung von erneuerbaren Energien (AEE2024)
ALLGEMEINE BEDINGUNGEN ZUR VERSICHERUNG VON ANLAGEN
ZUR GEWINNUNG VON ERNEUERBAREN ENERGIEN (AEE2024)
Gesetzesstellen des Versicherungsvertragsgesetzes (VersVG), die in diesen Allgemeinen
Bedingunge
AVBO97 (AVBO97)
AMTSHAFTPFLICHT-VERSICHERUNGS-BEDINGUNGEN FÜR ORGANE VON
KÖRPERSCHAFTEN ÖFFENTLICHEN RECHTES UND
SOZIALVERSICHERUNGSTRÄGERN
(AVBO).
Artikel 1 - Gegenstand der Versicherung
1.1. Im Versicherun
AVBR97 (AVBR97)
AMTSHAFTPFLICHT-VERSICHERUNGS-BEDINGUNGEN FÜR KÖRPERSCHAFTEN
ÖFFENTLICHEN RECHTES UND SOZIALVERSICHERUNGSTRÄGER (RECHTSTRÄGER)
(AVBR97)
Artikel 1 - Gegenstand der Versicherung
1.1. Im Versich