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Mehrkosten infolge Technologieverbesserung (Fe3055.22)
Mehrkosten infolge Technologieverbesserungen - Fe3050.22
Nach einem ersatzpflichtigen Sachschaden kann die Wiederherstellung der zerstörten
versicherten Sachen durch gleichartige, dem letzten Stand
Wohnraumhygiene (Fe5002.22)
FEUER - Wohnraumhygiene - Fe5002.22
1. Kosten für Schädlingsbekämpfung
Versichert gelten Kosten der Schädlingsbekämpfung bis EUR 3.500,- auf erstes Risiko.
Der Selbstbehalt beträgt in jedem Schadens
LEITUNGSWASSER - Schadensuchkosten - LW5020.22 (LW5020.22)
LEITUNGSWASSER - Schadensuchkosten - LW5020.22
In Erweiterung zu Art. 3 Pkt. 2.2.2. der dem Vertrag zugrunde liegenden Allgemeinen Bedingungen
für die Leitungswasserversicherung (AWB) ersetzt der Ve
Bedingungen für die Blaulichtversicherung (B.Blaulichtvers.23)
BESONDERE BEDINGUNGEN - BLAULICHTVERSICHERUNG 2023
I. Kfz-Haftpflicht
Sofern hier nichts anderes bestimmt wird, gelten die Allgemeinen Bedingungen für die
Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung A
Cross Liability Kfz-Haftpflicht für Flottenverträge (KH1060.23)
KFZ-HAFTPFLICHT - Cross Liability - KH1060.23
Der Versicherungsschutz erstreckt sich ausschließlich für Sachschäden auch auf
Schadenersatzansprüche zwischen
Fahrzeugen des Versicherungsnehmers selb