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Ableitungsrohre am Grundstück (LW5123.24)
LEITUNGSWASSER - Ableitungsrohre am Grundstück - LW5123.24
1. Abweichend von Artikel 2 der dem Vertrag zugrunde liegenden AWB gelten
Bruchschäden ohne Rücksicht auf die Entstehungsursache einschließlich
Hebebühnen (AH3801.12) (AH3801.12)
tören-
den Lasten beladen ist;
2.2. Schäden, die durch eine höhere Belastung, als die Tragfähigkeit der Hebebühne zulässt, ent-
stehen.
3. Bestehende Unfallschäden müssen vor dem Heben
Gesetzliche Vertreter des Versicherungsnehmers BW-S2 (BW-S2)
BAUWESEN - Gesetzliche Vertreter des Versicherungsnehmers - BW-S2
Sofern dem Versicherungsvertrag
- die Allgemeinen Bedingungen für die Bauwesenversicherung zur Abdeckung des Bauherrn-,
Bauunternehmer-
Wächter mit Kontrollsystem (F169)
obengenannten Vorschriften ausgeübt wird.
Die Vereinbarungen dieser Besonderen Bedingung gelten als vertraglich vereinbarte Sicherheits-
vorschriften gemäß Artikel 3 der Allgemeinen Bedingungen für die Sach
Einbruchmelde- bzw. Einbruchalarmanlage (E70) (E70)
Zentrale über-
mittelt wird,
e) die Anlage durch die Herstellerfirma nach Maßgabe des Wartungsvertrages regelmäßig mindestens
einmal im Jahr überprüft wird,
f) die Meldeanlage eine ständig