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Glas Inhaltswert (Gl3007.19)
Wandverglasungen. Verglasungen von Solar- und Photovoltaikanlagen sowie von
Firmenschildern am Versicherungsgrundstück, auch wenn diese keinen
Konstruktionsbestandteil mit dem Gebäude bilden.
Gebäude-Innenverglasung
LW-Pachträumlichkeiten C (LW3006.19)
ten, sind in der Versicherungssumme für Betriebseinrichtungen gemäß Art.
1.2.1. der dem Vertrag zugrunde liegenden Besonderen Bedingung LW3015
Wasserleitungsinstallationen, das sind alle Wasserver- und
GP-ED-95 (GP-ED-95)
und Androhung tätlicher Gewalt INNERHALB DER VERSICHERUNGSRÄUMLICHKEITEN bzw. auf
dem Versicherungsgrundstück (ausgenommen den Fall der Botenberaubung) gegen den Versicherungsnehmer,
seine Dienstnehmer
Wohnraumhygiene (Fe5002.22)
Monat gekündigt werden.
2.1.Sofern der Mieter verstorben oder nicht auffindbar ist und Maßnahmen aufgrund
außergewöhnlicher Abnutzung des Mietgegenstandes notwendig und Kosten tatsächlich
angefallen sind
Unbenannte Gefahren Wohnungsinhalt (DH1725.21)
die Haushaltsversicherung.
3.2. Abweichend zu Artikel 1.1.2. der ABHD gelten fremde Sachen nur aufgrund besonderer
Vereinbarung versichert.
4. Versicherte Kosten
Versichert sind Kosten gemäß Artikel