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Mehrkosten durch behördliche Auflagen (ImG009.12)
behördliche Auflagen - ImG009.12
1. Als Mehrkosten durch behördliche Auflagen gelten jene Kosten, die aufgrund gesetzlicher Be-
stimmungen oder behördlicher Auflagen nach einem Schadenereignis über die Kosten
Kombinierter Rechtsschutz für ImRecht Gemeinde (RS820)
Versicherungsschutz auf die gemeindeeigenen
Gesellschaften, die aus förderungs- und steuerrechtlichen Gründen errichtet wurden, Vereine zur
Förderung der Infrastruktur und gemeindeeigene KGs, sofern diese kein
Ausfall von Klimaanlagen (CS5.1)
eingeleitet werden. Verletzt der Versicherungsnehmer diese
Obliegenheit, so ist der Versicherer aufgrund des Art. 5 der ADVB von der Verpflichtung zur
Leistung frei.
Oberösterreichische Versicherung AG
Wetterwarnung per SMS (St5150.21)
Haftung für Sach- und Vermögens-
schäden, die dem Versicherungsnehmer oder den versicherten Personen aufgrund falscher
Informationen oder fehlender Verfügbarkeit des Wetterwarndienstes leicht fahrlässig zugefügt
Mehrkosten durch behördloche Auflagen für Feuer-TIG und EC-TIG (AS5011.23)
Extended Coverage sind
Mehrkosten durch behördliche Auflagen
mitversichert.
Das sind Kosten, die aufgrund gesetzlicher Bestimmungen oder behördlicher Auflagen nach
einem ersatzpflichtigem Schadenereignis