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KFZ als Handelsware, Vollwert, Wiederbeschaffungswert (ED3007.16)
en des Versicherungsnehmers vor dem Schadenfall:
In Ergänzung zu Art. 5 Pkt. 1. der dem Vertrag zugrunde liegenden AEB ist der Versicherungs-
nehmer zusätzlich verpflichtet, die Fahrzeugschlüssel in einem [...] Raum oder versperrten Behältnis aufzubewahren. Sämtliche Bestimmungen des Art. 5 der dem
Vertrag zugrunde liegenden AEB bleiben unberührt aufrecht.
Versicherungswert:
Als Versicherungswert von Kraftfahrzeugen
Modell Komfortschutz Basis 500 ab 25 % Invalidität (UN1044.16)
25 % Invalidität - UN1044.16
Eine Leistung nach Artikel 7 (Dauernde Invalidität) der dem Vertrag zugrunde liegenden AUVB
erfolgt nur, wenn der festgestellte Invaliditätsgrad für Dauerinvalidität mindestens [...] gsleistung
erbracht.
Für Freizeitunfälle wird Artikel 7 (Dauernde Invalidität) der dem Vertrag zugrunde liegenden AUVB
wie folgt ergänzt:
Übersteigt der gemäß Artikel 7 festgestellte Invaliditätsgrad
Modell Komfortschutz Basis 500 ab 11 % Invalidität (UN1043.16)
11 % Invalidität - UN1043.16
Eine Leistung nach Artikel 7 (Dauernde Invalidität) der dem Vertrag zugrunde liegenden AUVB
erfolgt nur, wenn der festgestellte Invaliditätsgrad für Dauerinvalidität mindestens [...] gsleistung
erbracht.
Für Freizeitunfälle wird Artikel 7 (Dauernde Invalidität) der dem Vertrag zugrunde liegenden AUVB
wie folgt ergänzt:
Übersteigt der gemäß Artikel 7 festgestellte Invaliditätsgrad
Fahrzeuge, selbstf. Arbeitsmasch. ohne Kennz. Vollwert, Neuwert (Fe3015.12)
Anhänger ohne behördliches Kennzeichen" am
Versicherungsort ist gemäß Art 1.2.1. der dem Vertrag zugrunde liegenden Besonderen Bedingung
Fe3022 der Betriebseinrichtung zugehörig und deren Versicherungswert [...] ausgewiesen und versichert ist, gilt diese auch außerhalb des Versicherungsortes bzw. des
Versicherungsgrundstückes im nachstehend definierten örtlichen Geltungsbereich in ruhendem
oder fahrendem Zustand [...] ausgeschlossen.
Örtlicher Geltungsbereich:
Europa im geografischen Sinn außerhalb des Versicherungsgrundstückes.
Versicherungsschutz wird nicht gewährt für:
- Schäden, die bei Beteiligung an Fahrtve
Außergewöhnliche Naturereignisse Inhalt (St3005.13)
ungen oder daran
angeschlossenen Einrichtungen in die Gebäude eindringt.
3.3. Grundwasseranstieg
Ein Grundwasseranstieg im Sinne dieser Versicherungsbedingungen ist ein durch
außergewöhnliche und/oder [...] Schäden durch Holzfäule, Vermorschung oder Schwammbildung;3.
Schäden durch Grundwasser bei denen der Anstieg des Grundwasserspiegels auf4.
geologische Ursachen oder künstliche Eingriffe des Menschen (insbesondere [...] Schäden
infolge allmählichem, nicht witterungsbedingtem Ansteigen des Grundwasserniveaus;
Schäden an den versicherten Sachen durch Grundwasser, sofern Baubestandteile5.
(Fundamente, Keller und dergleichen) des