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Rückwirkungsschäden Feuer-BU (BU3020.23)
Rückwirkungsschäden durch unbenannte Zulieferer (BU3020.22)
Im Rahmen des vereinbarten Sublimits (Erst-Risiko) gelten Feuer-
Betriebsunterbrechungsschäden, welche eine nachweisliche Reduktion des ve
Plus-Paket für erneuerbare Energien (PEE-23)
ERNEUERBARE ENERGIE Klima Pro - Plus-Paket - PEE-23
1. Erdbeben, Vermurung, Erdrutsch
In Abänderung zu Artikel 2 Pkt. 2.1. d) der dem Vertrag zugrunde liegenden Allgemeinen
Bedingungen zur Versiche
Undichte Silikon- und Fliesenfugen (LW5031.23)
LEITUNGSWASSER - undichte Silikon- und Fliesenfugen - LW5031.23
In Erweiterung von Artikel 1 Punkt 1 der Allgemeinen Bedingungen für die
Leitungswasserversicherung sind auch Schäden an versicherten
Wasserverlust infolge Bruch- oder Frostschaden (DH1302.23)
HAUSHALT - Kosten durch Wasserverlust - DH1302.23
Kosten für Wasserverlust (das ist der den Normalverbrauch übersteigende Teil) in Folge eines
Bruch- oder Frostsschadens an wasserführenden Rohrleitu
STURM - Gewerblich bzw. öffentlich genutzte Schwimmbadtechnik und Badeinfrastruktur im Gebäude und am Versicherungsgrundstück (St3108.22)
STURM - Gewerblich bzw. öffentlich genutzte Badeinfrastruktur im Gebäude und
am Versicherungsgrundstück - St3108.22
1. Im Gebäude oder am dem Versicherungsgrundstück befindliche, nach den Regeln der