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STURM - Buswartehäuschen und -haltestellen Gemeindegebiet – St3042.22 (St3042.22)
Mitversichert sind Schäden
verursacht durch ein versichertes Schadenereignis gemäß Art. 1 der dem Vertrag zugrunde
liegenden AStB
an im Gemeindegebiet befindlichen (nach den Regeln der Technik errichteten
Ableitungsrohre am Grundstück (LW5123.24)
LEITUNGSWASSER - Ableitungsrohre am Grundstück - LW5123.24
1. Abweichend von Artikel 2 der dem Vertrag zugrunde liegenden AWB gelten
Bruchschäden ohne Rücksicht auf die Entstehungsursache einschließlich
Keine Sorgen Paket (KA1136.13)
- KA1136.13
Durch Einschluss des Keine Sorgen Pakets gelten folgende Leistungen bis zu einem Höchstbetrag
von EUR 200,- je Versicherungsfall als mitversichert:
- Schlossänderungskosten und Kosten für
DaHeim - Ausschnittsdeckung (DHA-2015)
erlischt auch die gegenständliche DaHeim -
Ausschnittsdeckung/Versicherung mit gleichem Datum.
2. Dem Vertrag liegen folgende Allgemeine Versicherungsbedingungen zu Grunde:
- Allgemeine Bedingungen für die
Hebebühnen (AH3801.12) (AH3801.12)
tören-
den Lasten beladen ist;
2.2. Schäden, die durch eine höhere Belastung, als die Tragfähigkeit der Hebebühne zulässt, ent-
stehen.
3. Bestehende Unfallschäden müssen vor dem Heben