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Behördliche Auflagen - Vergößerung des Unterbrechungsschadens (FBU133)
an der bisherigen Stelle nicht erfolgen darf, so wird der Unterbrechungsschadens
höchstens mit dem Betrag ersetzt, der auch bei Wiederherstellung an der bisherigen Stelle ersetzt
worden wäre.
4. Diese
Wächter mit Kontrollsystem (FBU169)
obengenannten Vorschriften ausgeübt wird.
Die Vereinbarungen dieser Besonderen Bedingung gelten als vertraglich vereinbarte
Sicherheitsvorschriften gemäß Artikel 3 der Allgemeinen Bedingungen für die Sachve
Keine Sorgen Paket (KA1136.13)
- KA1136.13
Durch Einschluss des Keine Sorgen Pakets gelten folgende Leistungen bis zu einem Höchstbetrag
von EUR 200,- je Versicherungsfall als mitversichert:
- Schlossänderungskosten und Kosten für
DaHeim - Ausschnittsdeckung (DHA-2015)
erlischt auch die gegenständliche DaHeim -
Ausschnittsdeckung/Versicherung mit gleichem Datum.
2. Dem Vertrag liegen folgende Allgemeine Versicherungsbedingungen zu Grunde:
- Allgemeine Bedingungen für die
Privathaftpflicht - Feuer- und Leitungswasserregress (DH1608.21)
gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers wegen
Schäden an der im gegenständlichen Versicherungsvertrag versicherten Mietwohnung des
Versicherungsnehmers durch Regresse des Gebäudefeuer- oder
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