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ZB0 (ZB0)
alle beteiligten Versicherer in Empfang
zu nehmen.
8. Prozeßführung
Soweit die vertraglichen Grundlagen für die beteiligten Versicherer die gleichen sind, wird folgen-
des vereinbart:
1) Der Ver
Besondere Bedingung für den Keine-Sorgen-Schutzengel Info&Service Junior (KSSISJ2006) (KSSISJ2006)
denen Deutsch nicht Amtssprache
ist.
2.6. Nachrichtenübermittlung
Ist es der versicherten Person aufgrund eines Todesfalles, lebensbedrohenden Unfalles oder
Erkrankung, finanzieller Notlage oder behördlicher
Information gemäß Art. 6 und 7 VO (EU) 2019/2088 (Offenlegungs-VO) - klassische Lebensversicherung 2023 (A6KLASSLV.2023)
die sich an der Vermeidung von
Nachhaltigkeitsrisiken ausrichten, können etwa schlechte Ergebnisse aufgrund des Eintritts eines
Nachhaltigkeitsrisikos abgemildert oder gänzlich vermieden werden. Damit können
KSS Info & Service-4.U. (KSSIS4U2011)
Deutsch nicht Amtssprache
ist.
2.8. Nachrichtenübermittlung
Ist es der versicherten Person aufgrund eines Todesfalles, lebensbedrohenden Unfalles oder
Erkrankung, finanzieller Notlage oder behördlicher
AH818 (AH818)
gestellten
Sachen beträgt in jedem Versicherungsfall ATS 500,- (EUR 36,34).
2.7. Grundstücke, Gebäude oder Räumlichkeiten, die Fremdzwecken dienen (zB vermietet oder ver-
pachtet