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Haustechnik, Infrastruktur, Außenanlagen, Gebäudezubehör inkl. Schäden durch Anprall unbekannter KFZ – Fe5104.19 (Fe5104.19)
Schäden
verursacht durch ein versichertes Schadenereignis gemäß Art. 1 der dem Vertrag zugrunde
liegenden AFB oder
verursacht durch Anprall fremder Kraftfahrzeuge (vorausgesetzt die Anzeige des
Schaden
Fahrzeuge, selbstf. Arbeitsmasch. ohne Kennz. Vollwert, Neuwert (Fe3015.12)
ohne behördliches Kennzeichen" am
Versicherungsort ist gemäß Art 1.2.1. der dem Vertrag zugrunde liegenden Besonderen Bedingung
Fe3022 der Betriebseinrichtung zugehörig und deren Versicherungswert in der
Allgemeine Bedingungen für die Unfallversicherung (AUVB 2001) (AUVB2001)
ff. VersVG (Gefahrerhöhung) Anwendung.
Artikel 21: Obliegenheiten
1. Obliegenheiten vor Eintritt des Versicherungsfalles
Als Obliegenheit, deren Verletzung die Leistungsfreiheit des Versicherers [...] nicht auf Straßen mit öf-
fentlichem Verkehr gelenkt wird.
2. Obliegenheiten nach Eintritt des Versicherungsfalles
Als Obliegenheiten, deren Verletzung die Leistungsfreiheit des Versicherers gemäß [...] übernimmt die erforderlichen Kosten, die durch Erfüllung der in Art. 21, Pkt. 2 be-
stimmten Obliegenheiten enstehen. Ausgenommen bleiben hievon Kosten nach Pkt. 2.4 des Artikels 21.
Artikel 14: Fälligkeit
ALLGEMEINE BEDINGUNGEN FÜR DIE UNFALLVERSICHERUNG AUVB 1995 (AUVB95)
ff. VersVG (Gefahrerhöhung) Anwendung.
Artikel 21: Obliegenheiten
1. Obliegenheiten vor Eintritt des Versicherungsfalles
Als Obliegenheit, deren Verletzung die Leistungsfreiheit des Versicherers [...] nicht auf Straßen mit öf-
fentlichem Verkehr gelenkt wird.
2. Obliegenheiten nach Eintritt des Versicherungsfalles
Als Obliegenheiten, deren Verletzung die Leistungsfreiheit des Versicherers gemäß [...] erforderlichen Kosten, die durch Erfüllung der in Art. 21, Pkt. 2 be-
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stimmten Obliegenheiten enstehen. Ausgenommen bleiben hievon Kosten nach Pkt. 2.4 des Artikels 21.
Artikel 14: Fälligkeit
AUVB95E (AUVB95E)
ff. VersVG (Gefahrerhöhung) Anwendung.
Artikel 21: Obliegenheiten
1. Obliegenheiten vor Eintritt des Versicherungsfalles
Als Obliegenheit, deren Verletzung die Leistungsfreiheit des Versicherers [...] nicht auf Straßen mit öf-
fentlichem Verkehr gelenkt wird.
2. Obliegenheiten nach Eintritt des Versicherungsfalles
Als Obliegenheiten, deren Verletzung die Leistungsfreiheit des Versicherers gemäß [...] erforderlichen Kosten, die durch Erfüllung der in Art. 21, Pkt. 2 be-
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stimmten Obliegenheiten enstehen. Ausgenommen bleiben hievon Kosten nach Pkt. 2.4 des Artikels 21.
Artikel 14: Fälligkeit