Suche
Verkaufs- und Lieferbedingungen (AH3848.12) (AH3848.12)
ALLGEMEINE HAFTPFLICHT - Verkaufs- und Lieferbedingungen - AH3848.12
Soweit zwischen dem Versicherungsnehmer und einem Anspruchsteller in allgemeinen Verkaufs-
und Lieferbedingungen des Versicherung
Sengschäden am Gebäude (Fe1141.15)
FEUER - Sengschäden an Gebäudebestandteilen - Fe1141.15
Abweichend von Artikel 2 Punkt 3 der dem Vertrag zugrundeliegenden AFB sind Sengschäden an
den versicherten Gebäudebestandteilen bis zur Höhe
Sengschäden am Gebäude (Fe5141.15)
FEUER - Sengschäden an Gebäudebestandteilen - Fe5141.15
Abweichend von Artikel 2 Punkt 3 der dem Vertrag zugrundeliegenden AFB sind Sengschäden an
den versicherten Gebäudebestandteilen bis zur Höhe
Schwimmbadtechnik - versicherte Sachen (MB1102.12)
MASCHINENBRUCH - Schwimmbadtechnik - versicherte Sachen - MB1102.12
In Ergänzung des Art. 1 Pkt. 1 der AMB (Allgemeine Bedingungen für die Versicherung von
Maschinen, maschinellen Einrichtungen und
Monatliche Inbetriebnahme von Notstromaggregaten (MB62-03)
MASCHINENBRUCH - Monatliche Inbetriebnahme von Notstromaggregaten -
MB62-03
Der Versicherungsnehmer ist verpflichtet, das versicherte Notstromaggregat mindestens einmal
pro Monat in Betrieb zu nehme