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Privathaftpflicht - Feuer- und Leitungswasserregress (DH1608.21)
gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers wegen
Schäden an der im gegenständlichen Versicherungsvertrag versicherten Mietwohnung des
Versicherungsnehmers durch Regresse des Gebäudefeuer- oder
G
UPB-G-95 (UPB-G-95)
UNTERNEHMENSSCHUTZ-PLUS-GLAS-VERSICHERUNG 1995
FÜR DEN BETRIEB (UPB-G-95)
1. Dem Vertrag liegen folgende Allgemeine Versicherungsbedingungen
zugrunde:
Allgemeine Bedingungen für die Sac
Kombinierter Rechtsschutz für ImRecht Verein (RS900)
Allgemeinen Bedingungen für die Rechtsschutz-Versicherung (ARB) in der jeweils zum Zeitpunkt
des Vertragsabschlusses geltenden Fassung in folgendem Umfang geleistet:
1. Für den versicherten Verein:
1.1
Sicherungen in nicht ständig bewohnten Gebäuden (DH1412.15)
HAUSHALT - Sicherungen in nicht ständig bewohnten Gebäuden - DH1412.15
Zu Artikel 4 Punkt 1.3. der dem Vertrag zugrunde liegenden ABH bzw. ABHD sind nachstehende
Sicherheitsmaßnahmen vereinbart:
Wohnungstüren
Indirekte Blitzschäden - Grundpaket (Fe2850.16)
FEUER - Indirekte Blitzschäden - Grundpaket - Fe2850.16
In Abänderung des Art. 2, Pkt. 5 der dem Vertrag zugrunde liegenden AFB sind Schäden durch die
unmittelbare Einwirkung von Überspannung und/oder Induktion