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F905 (F905)
veranlaßt sind und bei ihrer Durchführung die gebotene erhöhte Sorgfalt beachtet wird, nicht
als Vertragsverletzung im Sinne des Art. 3 der Allgemeinen Bedingungen für die Sachversicherung
(ABS) und wenn
Rohbau-Unfall - Invalidität ab 1% (UN1055.16)
aus dem Freundeskreis oder aus der Verwandtschaft des Versicherungs-
nehmers stammen.
2. Als Vertragsdauer gilt die Zeit vom Baubeginn bis zum Bezug des Gebäudes (= gesetzliche
Meldepflicht).
3. Versichert
Indirekte Blitzschäden - Grundpaket (Fe2850.16)
FEUER - Indirekte Blitzschäden - Grundpaket - Fe2850.16
In Abänderung des Art. 2, Pkt. 5 der dem Vertrag zugrunde liegenden AFB sind Schäden durch die
unmittelbare Einwirkung von Überspannung und/oder Induktion
Sicherungen in nicht ständig bewohnten Gebäuden (DH1412.15)
HAUSHALT - Sicherungen in nicht ständig bewohnten Gebäuden - DH1412.15
Zu Artikel 4 Punkt 1.3. der dem Vertrag zugrunde liegenden ABH bzw. ABHD sind nachstehende
Sicherheitsmaßnahmen vereinbart:
Wohnungstüren
Bauherrnhaftpflichtversicherung - prämienfreie Rohbaudeckung (AH1005.15)
der prämienfreien Rohbaudeckung gilt die Bauherrnhaftpflichtversicherung abweichend
von der dem Vertrag zugrunde liegenden Klausel AH1000.15, Punkt 1.2. ohne Einschränkung der
Baukostensumme mitversichert