OÖ Versicherung
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Allgemeine Geschäftsbedingungen der Oberösterreichischen Versicherung AG (AGBO04)
Veranlassung für seine Einwilligung maßgebliche Umstände, die der Unternehmer im
Zuge der Vertragsverhandlungen als wahrscheinlich dargestellt hat, nicht oder nur in
erheblich geringeren Ausmaß eintreten
Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Schaden-/Unfallversicherung (Stand 01.06.2018) (AGBSU.2018)
Veranlassung für seine Ein-
willigung maßgebliche Umstände, die der Versicherer im Zuge der
Vertragsverhandlungen als wahrscheinlich dargestellt hat, nicht oder nur
in erheblich geringerem Ausmaß eintreten