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Durchgehender Schichtbetrieb (F170)
obengenannten Vorschriften ausgeübt wird.
Die Vereinbarung dieser Besonderen Bedingung gelten als vertraglich vereinbarte Sicherheitsvor-
schriften gemäß Artikel 3 der Allgemeinen Bedingungen für die Sach
F905 (F905)
veranlaßt sind und bei ihrer Durchführung die gebotene erhöhte Sorgfalt beachtet wird, nicht
als Vertragsverletzung im Sinne des Art. 3 der Allgemeinen Bedingungen für die Sachversicherung
(ABS) und wenn
Hebebühnen (Schäden an Kundenfahrzeugen) (AH801.1) (AH801.1)
La-
sten beladen ist;
2.2 Schäden, die durch eine höhere Belastung, als die Tragfähigkeit der Hebebühne
zulässt, entstehen.
3. Bestehende Unfallschäden müssen vor dem Heben mit
Durchgehender Schichtbetrieb (FBU170)
obengenannten Vorschriften ausgeübt wird.
Die Vereinbarung dieser Besonderen Bedingung gelten als vertraglich vereinbarte Sicherheitsvor-
schriften gemäß Artikel 3 der Allgemeinen Bedingungen für die Sach
Bauherrnhaftpflichtversicherung - prämienfreie Rohbaudeckung (AH1005.15)
der prämienfreien Rohbaudeckung gilt die Bauherrnhaftpflichtversicherung abweichend
von der dem Vertrag zugrunde liegenden Klausel AH1000.15, Punkt 1.2. ohne Einschränkung der
Baukostensumme mitversichert