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Ersatzwert für Malzvorräte der Brauereien (F45) (F45)
Malzvorräte gleicher
Güte, jedoch höchstens der Marktpreis zur Zeit des Eintrittes des Schadenfalles, zugrundegelegt.
B e m e r k u n g: Wenn die Malzvorräte für den eigenen Bedarf in Lohnmälzereien hergestellt
Mehrkosten durch behördliche Auflagen (AS5003.18)
Haushaltversicherung sind
Mehrkosten durch behördliche Auflagen
mitversichert.
Das sind Kosten, die aufgrund gesetzlicher Bestimmungen oder behördlicher Auflagen nach
einem ersatzpflichtigem Schadenereignis
Privathaftpflicht - Feuer- und Leitungswasserregress (DH1608.21)
rungen verursacht durch Regen-, Schnee- und Schmelzwasser sowie
Rückstau aus Kanalisation und Grundwasser.
Der Selbstbehalt des Versicherungsnehmers beträgt je Versicherungsfall EUR 300,-
Oberöste
IM GESCHÄFT-STURMSCHADENVERSICHERUNG (IG-St-03.2) (IG-St-03.2)
neuen Bedingungen und Sicherheitsvorschriften dem Vertrag zugrunde zu legen
sind, gelten weiterhin die bisherigen Vertragsgrundlagen.
3.2. Anerkennung der Gefahrenumstände
Der Versicherer [...] s wird ein Regiezuschlag von
derzeit 170 % anerkannt. Der Regiezuschlag ist auf das Grundgehalt/den Grundlohn aufzuschlagen.
3.13. Repräsentantenklausel
Soweit für den Ausschlusstatbestand [...] der Sturmschadenversicherung:
3.1. Änderung von Bedingungen
Werden die diesem Vertrag zugrundeliegenden Allgemeinen Bedingungen, Zusatzbedingungen, Sonder-
bedingungen, Besondere Bedingungen bzw
Realwertpolizze "Komfortschutz" (RWP-2a.3)
ZUR REALWERT-POLIZZE
"KOMFORTSCHUTZ" (RWP-2a.3)
Dem Vertrag liegen folgende Bedingungen zugrunde:
ABS 95 Allgemeine Bedingungen für die Sachversicherung
AFB 84-95 Allgemeine Feuerve [...] poli-
zeiliche Anzeige erfolgt), außerhalb des Gebäudes, aber innerhalb des versicherten Grundstücks
gelten auch Heizöl- und Gastanks (ausgenommen Inhalt), Terrassen, Schwimmbecken (Abdeckung [...] Nebenarbeiten
- an Zu- und Ableitungsrohren außerhalb des Gebäudes, aber innerhalb des Versicherungsgrundstük-
kes bis zu S 10.000,-- auf "Erstes Risiko".
Die Anzeigepflicht für Sch