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Feuer-BU-Mehrkostenversicherung (BU3002.12)
ersetzt, soweit ihr Aufwand rechtlich notwendig oder zur Abwendung oder
Minderung eines drohenden Ertragsausfalles wirtschaftlich begründet sind. Ersparte gewöhnliche
Beetriebsaufwendungen werden gegengerechnet
Dauerinvalidität ab 50 % (UN1019.15)
UNFALL - Dauerinvalidität ab 50 % - UN1019.15
Artikel 7 (Dauernde Invalidität) der dem Vertrag zugrunde liegenden Allgemeinen Bedingungen für
die Unfallversicherung (AUVB) wird wie folgt ergänzt:
Beträgt
Indirekte Blitzschäden - Melkroboter (Fe2855.20)
FEUER - Indirekte Blitzschäden - Melkroboter - Fe2855.20
In Abänderung des Art. 2, Pkt. 5 der dem Vertrag zugrunde liegenden AFB sind Schäden durch die
unmittelbare Einwirkung von Überspannung und/oder Induktion
Privat genutzte Schwimmbäder, Whirlpools und Gartenduschen (LW5124.22)
Gartenduschen im Gebäude und am Versicherungsgrundstück - LW5124.22
1. Abweichend von Artikel 2 der dem Vertrag zugrunde liegenden AWB sind
Bruchschäden an wasserführenden Rohrleitungen von Schwimmbädern, Sc
LEITUNGSWASSER - Gewerblich bzw. öffentlich genutzte Schwimmbäder im Gebäude und am Versicherungsgrundstück - LW3107.22 (LW3107.22)
Schwimmbäder im
Gebäude und am Versicherungsgrundstück - LW3107.22
1. Abweichend von Artikel 2 der dem Vertrag zugrunde liegenden AWB sind
Bruchschäden an wasserführenden Rohrleitungen von Schwimmbädern, Sc