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Indirekte Blitzschäden - Alarmierungsanlagen (Fe3028.13)
Indirekte Blitzschäden - Alarmierungsanlagen - Fe3028.13
In Abänderung des Art. 2, Pkt. 5 der dem Vertrag zugrunde liegenden AFB sind Schäden durch
Überspannung oder Induktion infolge Blitzschlags versichert
Rohbau-Unfall - Invalidität ab 1% (UN1055.16)
aus dem Freundeskreis oder aus der Verwandtschaft des Versicherungs-
nehmers stammen.
2. Als Vertragsdauer gilt die Zeit vom Baubeginn bis zum Bezug des Gebäudes (= gesetzliche
Meldepflicht).
3. Versichert
Bruchschäden einschließlich Korrosion (LW5806.18)
wasserführenden Leitungen einschließlich
Korrosion - LW5806.18
Abweichend von Artikel 2 Punkt 2 der dem Vertrag zugrunde liegenden Allgemeinen Bedingungen
für die Leitungswasserversicherung (AWB) sind Bruchschäden
Feuer-BU-Mehrkostenversicherung (BU3002.12)
ersetzt, soweit ihr Aufwand rechtlich notwendig oder zur Abwendung oder
Minderung eines drohenden Ertragsausfalles wirtschaftlich begründet sind. Ersparte gewöhnliche
Beetriebsaufwendungen werden gegengerechnet
Cross liability - erweitert (AH3855.12) (AH3855.12)
abweichend von Art 7.6.3 und 7.6.4 AHVB nach Maß-
gabe des Deckungsumfanges dieses Versicherungsvertrages auch auf Schadenersatzan-
sprüche wegen Personen- und Sachschäden
1.1. der mitversicherten