Suche
Grabungsarbeiten, Erdkabel nach indirektem Blitz (Fe3008.12)
erfolgter Kabelreparatur
Kosten für die notwendige Wiederherstellung der baulichen Infrastruktur, sofern deren
Beschädigung oder Abtragung im Zuge der Grabungsarbeiten unbedingt notwendig war.
Oberösterreichische
Indirekte Blitzschäden - Alarmierungsanlagen (Fe3028.15)
FEUER - Indirekte Blitzschäden Alarmierungsanlagen - Fe3028.15
In Abänderung des Art. 2, Pkt. 5 der dem Vertrag zugrunde liegenden AFB sind Schäden durch
Überspannung oder Induktion infolge Blitzsch
Rückwirkungsschäden Feuer-BU (BU3020.23)
Rückwirkungsschäden durch unbenannte Zulieferer (BU3020.22)
Im Rahmen des vereinbarten Sublimits (Erst-Risiko) gelten Feuer-
Betriebsunterbrechungsschäden, welche eine nachweisliche Reduktion des ve
Cross liability (AH820)
ALLGEMEINE HAFTPFLICHT BESONDERE BEDINGUNG AH820
CROSS LIABILITY
1. Der Versicherungsschutz bezieht sich abweichend von Art 7.6.4 AHVB nach Maßgabe des
Deckungsumfange
Cross liability (AH3820.12) (AH3820.12)
ALLGEMEINE HAFTPFLICHT - Cross Liability - AH3820.12
1. Der Versicherungsschutz bezieht sich abweichend von Art 7.6.4 AHVB nach Maßgabe des
Deckungsumfanges dieses Versicherungsvertrages auc