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Glühendflüssige Schmelzmassen (FBU116)
FEUER-BU - Glühendflüssige Schmelzmassen - FBU116
1. Als Sachschäden im Sinne des Artikel 3 der AFBUB gelten auch Schäden durch
bestimmungswidriges Ausbrechen glühendflüssiger Schmelzmassen aus ihre
Diebstahl oder Raub von in Verwahrung genommenen Fahrzeugen (AH424) (AH424)
ALLGEMEINE HAFTPFLICHT BESONDERE BEDINGUNG AH424
KFZ-REPARATURBETRIEBE; DIEBSTAHL ODER RAUB IN
VERWAHRUNG GENOMMENER FAHRZEUGE
1. Der Versicherungsschutz bezieht
Kraftfahrzeuge und Anhänger am Grundstück (F130)
FEUER - Kraftfahrzeuge und PKW-Anhänger am Grundstück - F130
Schäden an, auf dem Versicherungsgrundstück abgestellten Kraftfahrzeugen und PKW-
Anhängern des Versicherungsnehmers durch Brand, Blitzsc
TIG-Total-BU-05 (TIG-TBU-05)
TOTAL-BU - TIG-Total-Betriebsunterbrechungs-Versicherung (TIG-TBU-05)
Ergänzend zu den Allgemeinen Feuer-Betriebsunterbrechungs-
Versicherungsbedingungen (AFBUB) sowie den Zusatzbedingungen für Feue
Rohre außerhalb des Versicherungsgrundstücks (LW3020.13)
LEITUNGSWASSER - Rohrleitungen außerhalb des versicherten Grundstücks -
LW3020.13
Abweichend von Art. 2 Pkt. 3. der dem Vertrag zugrunde liegenden AWB gelten bis zur Höhe der
vereinbarten und in de