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Besondere Bedingung BB5.1 (BB5.1)
neuen Bedingungen und Sicherheitsvorschriften dem Vertrag zugrunde zu legen
sind, gelten weiterhin die bisherigen Vertragsgrundlagen.
(gilt für F, ST, LW, ED, FBU, TBU, FBUZ, TBUZ)
[...] STBUZ, LWBUZ)
6. Außenanlagen, Grundstücksinfrastruktur
Für Pflanzungen, Asphaltierungen, Gehwege und alle sonstigen Außenanlagen, die zur Grundstücks-
infrastruktur zahlen und soweit [...] wird ein Regiezuschlag von
derzeit 170 % anerkannt. Der Regiezuschlag ist auf das Grundgehalt/den Grundlohn aufzuschlagen.
(gilt für F, ST, LW, ED)
21. Repräsentantenklausel
Versicherungen mit einer Höchstversicherungssumme nach dem monatlichen Höchstwert für Speditionsgütermagazine und Lagerhäuser (E14) (E14)
Höchstversicherungssumme als gemeldeter Höchstwert.
Am Jahresschluß erfolgt die Prämienberechnung aufgrund des Durchschnittes der monatlichen Höchstwer-
te. Dem Versicherer muß, wenn der Durchschnitt unter
Patentanwälte (VH002) (VH002)
durch Staatsgewalt, Dritte
oder den Versicherungsnehmer verhindert wird.
3. Die Prämienberechnungsgrundlage ist der Jahresumsatz des Versicherungsnehmers. Als
Umsatz im Sinn dieser Bestimmung
Feuerversicherung von KFZ zum Neuwert (F-74.1) (F-74.1)
Listenpreis eines gleichwertigen
Fahrzeuges in serienmäßiger Ausstattung herangezogen.
Die Grundlage der Prämienberechnung bilden die Versicherungssummen der versicherten Fahrzeuge.
2. Die Ersa
Feuerversicherung von KFZ zum Neuwert (F74.1) (F74.1)
der Listenpreis eines gleichwertigen
Fahrzeuges in serienmäßiger Ausstattung herangezogen.
Die Grundlage der Prämienberechnung bilden die Versicherungssummen der versicherten
Kraftfahrzeuge.
2. Die E