Suche
Teilwertklausel (F63) (F63)
diesen Materialien her-
gestellten Fußböden, Stiegen und Decken auch in Verbindung mit eisernen Trägern oder sonstigen Fer-
tigteilen aus vorangeführten Baustoffen, soweit alle angeführten Baubestandteile
OÖV-Superschutz für Berufs- und Freizeitunfälle (UN1007.15)
OÖV-Superschutz für Berufs- und Freizeitunfälle - UN1007.15
Artikel 7 (Dauernde Invalidität) der dem Vertrag zugrunde liegenden Allgemeinen Bedingungen für
die Unfallversicherung (AUVB) wird wie folgt ergänzt:
Indirekte Blitzschäden, Überspannungsschäden - Erweiterungspaket 2 AmLand (F853) (Fe2853.19)
Überspannungsschäden - Erweiterungspaket 2
AmLand - Fe2853.16
In Abänderung des Art. 2, Pkt. 5 der dem Vertrag zugrunde liegenden AFB sind Schäden durch die
unmittelbare Einwirkung von Überspannung und/oder Induktion
Indirekte Blitzschäden (Fe1164.21)
FEUER - Indirekte Blitzschäden - Fe1164.21
In Abänderung des Artikel 2, Punkt 5 der dem Vertrag zugrunde liegenden AFB sind auch Schäden
durch Überspannung oder Induktion infolge Blitzschlags an folgenden
OÖV-Premium (UN1080.18)
UNFALL - OÖV-Premium - UN1080.18
Artikel 7 (Dauernde Invalidität) der dem Vertrag zugrunde liegenden Allgemeinen Bedingungen für
die Unfallversicherung (AUVB) wird wie folgt ergänzt:
Beträgt der In