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Fachfirma - Schwimmbadabdeckungen bzw. -überdachungen (DH1719.15)
bzw. dem Schwimmbad fest verbundene
Schwimmbadabdeckungen bzw. -überdachungen gelten einschließlich deren Verglasungen (auch
aus Kunststoff) bis zu der in Polizze angeführten Versicherungssumme gegen die
Freistehende Nebenobjekte Dauercamper (ZH1005.22)
ZUHAUS DAUERCAMPER - freistehende Nebenobjekte - ZH1005.22
In Ergänzung zu Punkt 1. der im Vertrag vereinbarten Privatobjektversicherung ZuHaus
Dauercamper gelten in der Polizze angeführte, frei st
Arbeitnehmergarderoben (AH418) (AH418)
ALLGEMEINE HAFTPFLICHT BESONDERE BEDINGUNG AH418
ARBEITNEHMERGARDEROBEN
1. Der Versicherungsschutz bezieht sich abweichend von Art. 1, Pkt. 2.2 sowie Art. 7, Pkt.
Arbeitnehmergarderoben (AH318) (AH318)
ALLGEMEINE HAFTPFLICHT BESONDERE BEDINGUNG AH318
ARBEITNEHMERGARDEROBEN
1. Der Versicherungsschutz bezieht sich abweichend von Art. 1, Pkt. 2.2 sowie Art. 7, Pkt.
Maklerklausel (F1340)
Versicherer als zugegangen,
wenn diese bei dem vorgenannten Vermittler eingelangt sind. Der Makler ist zu deren unverzüg-
lichen Weiterleitung an den Versicherer verpflichtet.
Versicherungsanträge sowie Anzeigen