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Wohnhaus-Schutz-Versicherung "Komfortschutz" (WSV-B2) (WSV-B2)
TZ-VERSICHERUNG
"KOMFORTSCHUTZ" (WSV-B2 1994)
Dem Vertrag liegen folgende Bedingungen zugrunde:
ABS 71 Allgemeine Bedingungen für die Sachversicherung
SN 6 Sonderbedingungen für die [...] Nebenarbeiten
- an Zu- und Ableitungsrohren außerhalb des Gebäudes, aber innerhalb des Versicherungsgrundstük-
kes bis zu S 5.000,-- auf "Erstes Risiko".
Der Versicherer ersetzt auch die dem [...] digung für Schadenersatzverpflichtungen wegen Personen- oder Sachschäden aus dem
Haus- und Grundbesitz beträgt S 5,000.000,--.
Unterversicherung
Die jährliche Anpassung nach dem Baukostenindex
Wohnhaus-Start-Versicherung "Komfortschutz" (WSV-B1) (WSV-B1)
Wohnhaus-Start-Versicherung
"Komfortschutz" (WSV-B1)
Dem Vertrag liegen folgende Bedingungen zugrunde:
ABS 71 Allgemeine Bedingungen für die Sachversicherung
SN 6 Sonderbedingungen für die [...] Nebenarbeiten an Zu
- und Ableitungsrohren außerhalb des Gebäudes, aber innerhalb des Versicherungsgrundstückes bis zu ATS
5.000,- (€ 363,36) auf Erstes Risiko.
Der Versicherer ersetzt auch die dem [...] hädigung für Schadenersatzverpflichtungen wegen Personen- oder Sachschäden aus dem
Haus- und Grundbesitz beträgt ATS 5.000.000,- (EUR 363.364,17).
Unterversicherungsverzicht:
Die jährliche Anpassung
Photovoltaikanlagen (Fe5123.18)
FEUER - Photovoltaikanlagen - Fe5123.18
Mit den Gebäuden fest verbundene und/oder am Versicherungsgrundstück freistehende
Photovoltaikanlagen samt dazugehörigen Elektroinstallationen und Wechselrichtern [...] tern sind
mitversichert.
In Abänderung des Artikel 2, Punkt 5 der dem Vertrag zugrunde liegenden AFB sind auch Schäden
an elektrischen Anlagenteilen und Installationen durch Überspannung oder Induktion
Solarthermieanlagen (Fe5131.18)
FEUER - Solarthermieanlagen - Fe5131.18
Mit den Gebäuden fest verbundene und/oder am Versicherungsgrundstück freistehende Solar-
thermieanlagen mit Flach- oder Röhrenkollektoren sind samt dazugehörigen [...] Anlagenteilen und Installationen mitversichert.
In Abänderung des Artikel 2, Punkt 5 der dem Vertrag zugrunde liegenden AFB sind auch Schäden
durch Überspannung oder Induktion infolge Blitzschlags versichert
Photovoltaikanlagen (Fe1123.18)
FEUER - Photovoltaikanlagen - Fe1123.18
Mit den Gebäuden fest verbundene und/oder am Versicherungsgrundstück freistehende
Photovoltaikanlagen samt dazugehörigen Elektroinstallationen und Wechselrichtern [...] tern sind
mitversichert.
In Abänderung des Artikel 2, Punkt 5 der dem Vertrag zugrunde liegenden AFB sind auch Schäden
an elektrischen Anlagenteilen und Installationen durch Überspannung oder Induktion